Elektronisches Abfallmanagement
Seit 1. April 2010 ist für gefährliche nachweispflichtige Abfälle das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß §§ 17-22 der Nachweis-Verordnung (NachwV) anzuwenden. Das heißt, alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine sind dann zwingend in elektronischer Form zu führen und zu signieren.
Die delphiCon übernimmt für Ihr Sanierungsvorhaben das elektronische Abfallnachweisverfahren als Verfahrensbevollmächtigter. Zur Umsetzung des EA nutzen wir das in Berlin und Brandenburg überwiegend verwendete System ZEDAL und verfügen über alle notwendigen Zertifikate und technische Voraussetzungen.
Gerne informieren wir Sie über die aktuelle Rechtslage in diesem Bereich und die notwendigen Schritte zu einer rechtssicheren Dokumentation Ihrer Abfallentsorgung.